Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der elektroNWS AG

elektroNWS AG erbringt Dienstleistungen in mehreren Fachbereichen.
Diese AGB findet in allen Fachbereichen der elektroNWS AG Anwendung.

1 Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB der elektroNWS AG, sind für Lieferungen,
Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen der elektroNWS
AG gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt),
werden wegbedungen.

2 Gültigkeit
Angebote von elektroNWS AG sind, sofern nichts anderes angegeben, 3
Monate ab Ausgabedatum gültig.

3 Preise
Alle Preisangaben der elektroNWS AG verstehen sich rein netto exkl.
MWST und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf
Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind
vorbehalten.

4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Gerät
der Besteller in Verzug, so hat elektroNWS AG Anspruch auf 5%
Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Weiter
ist elektroNWS AG berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und
ohne weitere Mitteilung einzustellen.

5 Lieferfristen / Lieferungen
Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben
gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese
je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von
Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

6 Lieferungen bauseits
Die elektroNWS AG übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte
Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hardund
Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

7 Termine
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine
termingerechte Erfüllung gem. Vertrag nicht gewährleisten, ist die
elektroNWS AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine
entbunden. Ansonsten verpflichtet sich die elektroNWS AG die
Termine einzuhalten.

8 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen
Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über.
Die elektroNWS AG ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts
im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist.
Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die elektroNWS
AG das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

9 Prüfung, Mängelrüge und Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, die von elektroNWS AG gelieferten
Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung
zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch
für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung
nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessene
Zeit. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als
vorbehaltlos akzeptiert.

10 Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten,
Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen
und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt bei elektroNWS AG.

11 Lizenzen
Der Besteller ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen
verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die
elektroNWS AG haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf
Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.

12 Leistungsumfang/Regie
Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im
Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei
der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. Die
Inanspruchnahme, Anfahrt, usw. wird nach Aufwand verrechnet.
Abrechnung nach der 1. Stunde in halb Stundeneinheit (min. 1 Stunde).

13 Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen
im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei der Bauleitung.
Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

14 Mengenangaben im Angebot
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (Stk., m, etc.) sind
approximativ. D.h. sie können unter- oder überschritten werden, ohne
dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend
machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für
das von der elektroNWS AG gemachte Angebot.

15 Offerten und Dokumentationen von Anlagen
Die von der elektroNWS AG dem Kunden übergebenen geistigen
Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der
elektroNWS AG. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern,
nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im
Übertretungsfalle ist die elektroNWS AG berechtigt, eine
Konventionalstrafe in der Höhe von 8% der Offertsumme einzufordern.

16 Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe
Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe
wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die elektroNWS AG die
Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller
trägt in jedem Fall die Kosten.

17 Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze
Die elektroNWS AG lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an
bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen er keine Kenntnis hatte
oder keine Kenntnis haben konnte.

18 Haftung
Die elektroNWS AG haftet nur für Sach- und Personenschäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird
die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die elektroNWS AG
nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden
aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Die elektroNWS
AG haften nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt
wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und
Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc.

19 Diebstahl
Die elektroNWS AG haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes
Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den
Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu
tragen.

20 Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für
Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die
entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch
gegenüber dem Auftraggeber, Besteller oder Käufer.

21 Datenschutz und Geheimhaltung
Die elektroNWS AG verpflichtet sich die Bestimmungen des
Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.
Der Besteller behandelt alle Informationen, die er von elektroNWS AG
erhält streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie
Passwörter usw.) Aus Gründen der Sicherheit sind, im Interesse des
Anlagenbesitzers durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche
schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter
zu schützen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, ist
elektroNWS AG berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber
potentiellen Kunden zu verwenden.

22 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die
Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991)
wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Streitigkeiten
zwischen elektroNWS AG und dem Besteller (Kunde) werden, von den
ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist Basel. Die
elektroNWS AG behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des
Bestellers (Kunden) geltend zu machen.

Allschwil, den 1. Januar 2024
elektroNWS AG